Hinweis zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
Liebe Kundinnen und Kunden, in letzter Zeit häufen sich die Anfragen hinsichtlich der Garantieleistung beim Kauf von KEF-Produkten im europäischen Ausland. Verwirrung stiftet immer wieder der Begriff: „Garantie“.
Beim Verkauf von Waren erhält der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf „Gewährleistung“. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers und sie gilt europaweit. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese „Gewährleistung“ irrtümlich oft als „Garantie“ bezeichnet. Der Unterschied zur „Garantie“ ist aber wesentlich: Die Ansprüche aus der „Gewährleistung“ bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Beispiel: Sie wohnen in Deutschland, und kaufen ein Gerät bei einem Händler in Großbritannien. Dieses Gerät hat nach 5 Monaten einen Defekt, der nicht durch Fehlbedienung entstanden ist. In diesem Fall greift die gesetzliche „Gewährleistung“. Allerdings haben Sie diesen Gewährleistungsanspruch nur dem Händler gegenüber, nicht dem Hersteller. Das heißt, Sie müssen das Gerät zurück an den Händler in Großbritannien schicken um ihre Ansprüche geltend machen zu können, da der Händler Vertragspartner ist, nicht der Hersteller.
Anders die „Garantie“. Bei der „Garantie“ handelt es sich um eine freiwillige vertragliche Leistung des Herstellers. Das bedeutet für Sie, dass Sie im Idealfall mit Leistungen rechnen können, die über denen der „Gewährleistung“ liegen und Sie sich im Schadensfall direkt an den Hersteller wenden können. Voraussetzung für diese Verpflichtung des Herstellers ist das Zustandekommen eines Garantievertrages zwischen Ihnen und dem Hersteller.
KEF bietet auf seine passiven Lautsprecher eine auf 5 Jahre erweiterte Herstellergarantie. Um diese Garantie zu bekommen (Garantievertrag) müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
1. die KEF-Lautsprecher müssen bei einem durch uns autorisierten KEF-Händler in Deutschland,Österreich oder Schweiz gekauft worden sein
2. Sie müssen die Garantieanforderungskarte, die allen KEF-Produkten beigelegt ist, ausgefüllt an uns zurückschicken zusammen mit dem Kaufbeleg (um sicher zu stellen, dass das Gerät bei einem autorisierten Händler gekauft wurde. Lesen Sie bitte hierzu auch den Hinweis über nicht autorisierte Händler.)
Nach einer kurzen Bearbeitungszeit erhalten Sie Ihre persönliche Garantiekarte mit allen wichtigen Daten. Mit dieser Garantie verlängert sich Ihr Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren auf 5 Jahre und ihr Ansprechpartner im Schadensfall sind wir (GP Acoustics GmbH), nicht der Händler.
Zusätzlich bieten wir einen ganz besonderen Service: diese Garantie ist übertragbar. Verkaufen Sie Ihre KEF-Lautsprecher innerhalb der 5-jährigen Garantiezeit kann der Käufer die verbleibende Garantiezeit auf sich überschreiben lassen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Garantie haben oder sich nicht sicher sind rufen Sie uns an 0231 /9860320 oder schreiben Sie uns: sales@gpaeu.com. Wir helfen Ihnen gerne weiter.